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Gemeinschaftpraxis
Dr. med. Ulrich Finke, Dr. med. Christina Scholz und Dr. med. Tim Rieger

Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin
Vorsorgeuntesuchungen
U2 (3.-10.Lebenstag)
Frühuntersuchung bei vorzeitiger Entlassung aus der Geburtsklinik oder ambulanter Entbindung: wichtig ist die zweite Gabe von dem gerinnungsfördernden Vitamin K, auch die Blutuntersuchung auf angeborene Stoffwechselerkrankungen wird nachgeholt, falls noch nicht in der Geburtsklinik erfolgt. Ihr Baby wird auch auf die Neugeborenengelbsucht untersucht, die je nach Ausprägung eine Blutuntersuchung erforderlich machen kann. Die Beratung zur Schlafumgebung wie auch zum Stillen/Säuglingsernährung erfolgt auch zu diesem frühen Zeitpunkt.
U3 (3.-4. Lebensmonat)
Im Vordergrund steht die Untersuchung auf angeborene Fehlbildungen, z.B. Herzfehler. Ganz wichtig ist auch die Gewichtskontrolle Ihres Babys, denn ein gutes Wachstum ist die Voraussetzung für eine gesunde Entwicklung. Die Hüftultraschalluntersuchung ist grundsätzlicher Bestandteil der U3, damit frühzeitig -falls erforderlich- eine Überweisung zu einem Orthopäden veranlasst und eine Therapie (sog. Spreizhose) eingeleitet werden kann. Vitamin K wird ein drittes und letztes Mal gegeben, damit es nicht zu Blutungen kommt. Der Impfplan wird von uns angesprochen. Die erste (Schluck)impfung kann schon im Alter von 6 Wochen erfolgen.  In der Regel vereinbaren wir einen längeren Termin zur kombinierten Erstimpfung im Alter von 2 Monaten.
U4 (4.-5- Lebensmonat)
Schwerpunkt dieser Untersuchung ist der motorische Entwicklungsstand Ihres Kindes, hier zeigen sich oft die ersten Auffälligkeiten, wenn die Entwicklung des Babys nicht ganz altersentsprechend verläuft. Die Untersuchung wird auch für weitere Impfungen genutzt. Die Ernährungsberatung ist ein wichtiger Bestandteil der U4, da die Beikosteinführung in der Regel ab dem Alter von 4 Monaten beginnen sollte.
U5 (6.-7. Lebensmonat)
Auch diese Untersuchung ist besonders wichtig, um Entwicklungsprobleme aufzudecken. Oft zeigt sich hier, ob sich die bei der U4 festgestellten Entwicklungsauffälligkeiten normalisiert haben oder eine Förderung z.B. durch Krankengymnastik erforderlich wird. Störungen des Hörvermögens sowie Auffälligkeiten des Sehens wie z.B. Schielen werden in diesem Alter schon offensichtlich und müssen möglichst frühzeitig behandelt werden.
U6 (10.-12. Lebensmonat)
In diesem Alter wird Ihr Kind darauf untersucht, ob es bestimmte Meilensteine der motorischen und sprachlichen Entwicklung erreicht hat. So ist das Krabbeln, Hochziehen sowie das freie Sitzen in der Regel möglich. Oft wird ein erstes Wort gesprochen, das zielgerichtet eingesetzt wird. Da auch der Impfplan nach einer längeren Pause fortgesetzt werden soll, empfehlen wir den Termin für die U6 erst im Alter von 11 Monaten zu vereinbaren, da die Masen-Mumps-Röteln-Windpockenimpfung erst zu diesem Zeitpunkt verabreicht werden darf.
U7 (20.-24. Lebensmonat)
Im Alter von zwei Jahren wird besonders die Sprachentwicklung kontrolliert. Die Entwicklung der Sprache verläuft oft in Schüben, deshalb existiert häufig eine große Diskrepanz zwischen dem Alter von 20 bzw. 24 Monaten. Aus diesem Grund sollte diese Untersuchung auch möglichst erst im 24. Lebensmonat durchgeführt werden. In der Regel sollte ca. ein Sprachschatz von 50 Wörtern existieren sowie die Bildung von Zweiwortsätzen möglich sein. Wir überprüfen dies auch anhand eines kurzen Fragebogentestes. Bestimmte motorische Fähigkeiten wie z.B. Treppensteigen sollte das Kind bereits haben.
U7a (36. Lebensmonat)
Ein wichtiger Bestandteil dieser Vorsorge ist der Sehtest, aber auch die Sprache sollte sich mit drei Jahren nun so weit entwickelt haben, dass komplette Sätze möglich sind. Auch hier steht ein Fragebogentest zur Verfügung.
U8 (42.-48. Lebensmonat) und U9 (60.-64. Lebensmonat)
Bei diesen Vorsorgeuntersuchungen werden zunächst mehrere Testungen wie Hör- und Sehprüfung, Überprüfung der feinmotorischen Geschicklichkeit z.B. Abmalen von geometrischen Figuren, wie auch freies Malen von Haus, Baum und Mensch durchgeführt. In besonderem Maße wird die Aussprache, der Wortschatz und die Satzbildung überprüft. Auch motorische Fähigkeiten wie Einbeinhüpfen, Seiltänzer-, Hacken- und Zehenspitzengang sollten in diesem Alter möglich sein. Es hat sich gezeigt, dass für manche Kinder die gesamte Untersuchung eine Überforderung darstellt, so dass wir die Testungen durch die Arzthelferin und die ärztliche Untersuchung auf zwei Termine verteilen. Wenn Sie Ihr Kind so einschätzen, dass es die vollständige Untersuchung auf einmal durchlaufen kann, können wir Ihnen gerne auch einen Kompletttermin anbieten.
U10 (7-8 Jahren) und U11 (9-10 Jahren)
In diesem Alter ist Ihr Kind bereits in der Schule. Ergänzt werden diese Untersuchungen mit einem Fragebogen zur schulischen und sozialen Entwicklung. Von unserer Seite werden auch Themen wie zum Beispiel die Gefahr des übermäßigen Medienkonsums und der Nutzen sportlicher Aktivität als Ausgleich angesprochen.
J1 (12-14 Jahren)
Diese Jugenduntersuchung findet zu einem Zeitpunkt statt, an dem die Jugendlichen manchmal auch schon ohne ihre Eltern die Untersuchung durchführen lassen wollen. Hier geht es u.a. um Pubertätsprobleme, Suchtstörungen, schulische Sorgen. Neben den Seh-/Hörtestungen wird auch bei familiärer Veranlagung eine Blutuntersuchung zum Ausschluss von Stoffwechselstörungen durchgeführt.
J2 (16-17 Jahren)
Die letzte große Untersuchung findet in einem Alter statt, in dem schon einige Jugendliche nicht mehr zum Kinderarzt gehen wollen. Diese Untersuchung soll aber ein letzter großer Check bei uns sein, bevor Ihr Kind in die Hände eines Erwachsenenmediziners übergeben wird. Die Inhalte der Untersuchung sind ähnlich wie bei der J1, bei manchen Jugendlichen werden jetzt auch Themen wie Verhütung interessant
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